Das Wichtigste auf die Schnelle
Was auf einer Website und Social Media wirklich Pflicht ist
Die Website ist fertig, dein Instagram-Profil eingerichtet und die ersten Angebote sind online. Gerade beim Start in die Selbstständigkeit gibt es viel zu organisieren. Das Impressum landet dabei schnell auf der Liste der Dinge, die man „später noch erledigt“. Dabei gehört es von Anfang an zu einem geschäftlichen Online-Auftritt.
Ein Impressum macht sichtbar, wer hinter deinem Angebot steht und wie du erreichbar bist. Das ist eine rechtliche Verpflichtung und hilft auch potenziellen Kunden, dein Unternehmen einzuordnen.
In diesem Beitrag erfährst du, wann du ein Impressum brauchst, welche Angaben hineingehören und worauf du bei Social Media achten solltest. Außerdem schauen wir uns an, welche Fragen du klären musst, wenn du deine private Wohnadresse nicht veröffentlichen möchtest.
Was ist ein Impressum?
Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung deines Online-Auftritts. Es beantwortet eine einfache Frage: Wer ist für dieses Angebot verantwortlich?
Ein Unternehmensname oder ein Logo allein liefert darauf nicht immer eine eindeutige Antwort. Im Impressum finden Besucher deshalb die Angaben, mit denen sie dich oder dein Unternehmen identifizieren und kontaktieren können.
Für geschäftliche Online-Angebote ist insbesondere § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) relevant. Je nach Inhalt und Tätigkeit können weitere Vorschriften hinzukommen, etwa aus dem Medienstaatsvertrag. Welche Angaben du benötigst, hängt daher auch davon ab, wie dein Unternehmen organisiert ist und was du online veröffentlichst.
Wer benötigt ein Impressum?
Wenn du deine Website nutzt, um Leistungen vorzustellen, Produkte anzubieten oder Kunden zu gewinnen, benötigst du grundsätzlich ein Impressum. Dabei kommt es nicht darauf an, ob bereits die ersten Rechnungen bezahlt wurden. Auch ein kostenlos zugänglicher Internetauftritt kann geschäftlichen Zwecken dienen.
Das betrifft beispielsweise selbstständige Handwerker, Freiberufler, Coaches, Fotografen und Agenturen. Auch Blogs mit Werbung oder Affiliate-Links können darunterfallen. Bei Vereinen richtet sich die Einordnung nach dem jeweiligen Angebot; außerhalb rein persönlicher oder familiärer Zwecke können ebenfalls Informationspflichten bestehen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Anna macht sich als Grafikdesignerin selbstständig. Auf ihrer Website zeigt sie Arbeitsproben und bietet die Gestaltung von Logos an. Über Instagram möchte sie erste Kunden gewinnen. Ihr Impressum sollte bereits beim Start dieser Angebote vorhanden sein – nicht erst, wenn der erste Auftrag eingeht.
Für deinen Start heißt das: Plane das Impressum zusammen mit deinen Kontaktinformationen und den übrigen Website-Inhalten ein. So wird es Teil der Veröffentlichung und bleibt keine offene Aufgabe.
Welche Angaben gehören ins Impressum?
Ein Impressum muss zu deinem Unternehmen passen. Eine Vorlage kann beim Aufbau helfen, sollte aber nicht ungeprüft übernommen werden. Die Angaben einer freiberuflichen Einzelperson unterscheiden sich beispielsweise von denen einer GmbH.
Name und Unternehmensangaben
Als natürliche Person gibst du deinen vollständigen Vor- und Nachnamen an. Eine Marke oder Fantasiebezeichnung ersetzt diesen Namen nicht. Bei einer Gesellschaft gehören die vollständige Unternehmensbezeichnung und die erforderlichen Angaben zur Rechtsform und Vertretung dazu.
Anschrift und Kontakt
Erforderlich ist die Anschrift deiner Niederlassung. Dazu kommen eine E-Mail-Adresse und Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Achte darauf, dass die angegebenen Kontaktwege tatsächlich funktionieren und regelmäßig betreut werden.
Register und Identifikationsnummern
Ist dein Unternehmen in einem entsprechenden Register eingetragen, gehören Register und Registernummer ins Impressum. Auch eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer ist anzugeben. Diese Nummern sind von deiner persönlichen Steuernummer zu unterscheiden.
Zusätzliche Angaben für bestimmte Tätigkeiten
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten kann die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben sein. Für reglementierte Berufe können weitere Informationen nötig werden, beispielsweise zur Kammer, Berufsbezeichnung und zu berufsrechtlichen Regelungen.
Entscheidend ist deshalb: Prüfe neben den allgemeinen Angaben auch die Anforderungen deiner Branche und Rechtsform.
Gilt die Impressumspflicht auch für Social Media?
Ja, auch ein geschäftlich genutztes Social-Media-Profil benötigt grundsätzlich eine Anbieterkennzeichnung. Das betrifft beispielsweise Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, YouTube, Pinterest oder X. Eine eigene Website ist dafür keine Voraussetzung.
Wenn du über dein Profil deine Arbeit präsentierst, Angebote bewirbst oder Kunden ansprichst, solltest du das Impressum direkt bei der Einrichtung berücksichtigen.
Praktisch ist ein deutlich als „Impressum“ erkennbarer Link im Profil, der direkt zur entsprechenden Seite deiner Website führt. Dabei muss klar sein, dass die Angaben auch für das Social-Media-Angebot gelten. Ein allgemeiner Website-Link ist nicht automatisch ausreichend.
Prüfe die Erreichbarkeit auch auf dem Smartphone und im Browser. Informationen, die ausschließlich in Instagram-Story-Highlights stehen, sind dafür keine geeignete Lösung.
Unser Praxistipp: Öffne deine Profile einmal aus Sicht eines Besuchers. Ist sofort verständlich, wo das Impressum zu finden ist? Funktioniert der Link? Diese kurze Kontrolle lässt sich gut mit der regelmäßigen Pflege deiner Profilinformationen verbinden.
Muss ich meine Privatadresse veröffentlichen?
Wenn du im Homeoffice arbeitest, ist diese Frage besonders wichtig. Schließlich möchtest du beruflich erreichbar sein, ohne deine Wohnanschrift unnötig öffentlich zu machen.
Erforderlich ist eine ladungsfähige Anschrift, unter der auch offizielle und gerichtliche Schriftstücke zugestellt werden können. Ein Postfach reicht dafür nicht aus. Hast du eine geeignete Geschäftsanschrift, kann diese anstelle deiner Wohnanschrift infrage kommen.
Bei Angeboten für virtuelle Büros oder digitale Postadressen lohnt sich ein genauer Blick. Eine Adresse, an der lediglich Briefe angenommen und weitergeleitet werden, erfüllt nicht automatisch die Anforderungen. Entscheidend sind die tatsächlichen Gegebenheiten und die rechtliche Ausgestaltung.
Kläre deshalb vor Vertragsabschluss, welche Leistungen enthalten sind und ob die Anschrift für deine konkrete Nutzung geeignet ist. Beschreibe dem Anbieter dabei genau, wofür du die Adresse benötigst: für dein Impressum, deine Geschäftskorrespondenz oder gegebenenfalls auch für Registereinträge.
Tipp für Gründer aus der Region Ulm
Für Selbstständige aus Ulm, dem Alb-Donau-Kreis sowie den Landkreisen Biberach und Neu-Ulm kann das Business Center Ulm eine Anlaufstelle sein, wenn es um Geschäftsadressen und Postservice geht.
Das BCU bietet verschiedene Adress- und Büroleistungen an. Über BCU Digital sind digitale Postadressen mit Laufzeiten von 3, 6 oder 12 Monaten verfügbar. Für zwölf Monate nennt der Anbieter derzeit einen Preis von 290 Euro. Je nach Vereinbarung sind zusätzliche Leistungen wie das Einscannen oder Weiterleiten von Post möglich. Prüfe vor der Buchung den aktuellen Leistungsumfang und mögliche Zusatzkosten.
Gerade für Freelancer oder Einzelunternehmer kann ein solcher Service den Umgang mit Geschäftspost erleichtern. Ob das gewählte Angebot zugleich die Anforderungen an deine Impressumsanschrift erfüllt, solltest du vorab für deinen konkreten Fall klären.
Die häufigsten Fehler beim Impressum
Im Alltag scheitert es oft an kleinen Dingen: Nach einem Umzug steht noch die alte Anschrift auf der Website, ein Profil verweist auf eine gelöschte Unterseite oder eine Unternehmensänderung wurde nicht überall übernommen.
Auch die Auffindbarkeit wird leicht übersehen. Ein Impressum hilft wenig, wenn Besucher lange danach suchen müssen. Auf der Website bietet sich ein gut lesbarer, eindeutig bezeichneter Link an, der von jeder Unterseite erreichbar ist – beispielsweise in der Fußzeile. Verstecke die Angaben nicht in den AGB oder an einer Stelle, an der niemand sie erwartet.
Ein weiterer Stolperstein ist das Kopieren fremder Vorlagen. Dabei können Angaben stehen bleiben, die gar nicht zum eigenen Unternehmen gehören, während notwendige Informationen fehlen.
Mach die Aktualisierung deshalb zur Routine: Wenn sich deine Anschrift, Rechtsform oder Kontaktdaten ändern, prüfe auch dein Impressum und sämtliche Verlinkungen. Nimm dabei ältere Social-Media-Profile mit auf, die weiterhin öffentlich sichtbar sind.
Checkliste: Ist dein Impressum vollständig und gut erreichbar?
Nutze diese Liste für eine erste Kontrolle deines Online-Auftritts:
Häufige Fragen
Fazit: Einmal sorgfältig einrichten, regelmäßig aktuell halten
Ein Impressum gehört zur Grundausstattung deines geschäftlichen Online-Auftritts. Wenn du die Angaben von Anfang an passend zu deinem Unternehmen zusammenstellst und gut sichtbar verlinkst, schaffst du eine solide Grundlage.
Behalte dabei Website und Social Media gemeinsam im Blick. Mit einer regelmäßigen Kontrolle stellst du sicher, dass Besucher auch nach einem Umzug, einer neuen Telefonnummer oder einer Unternehmensänderung die richtigen Informationen finden.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
- Das Wichtigste auf die Schnelle
- Was auf einer Website und Social Media wirklich Pflicht ist
- Was ist ein Impressum?
- Wer benötigt ein Impressum?
- Welche Angaben gehören ins Impressum?
- Gilt die Impressumspflicht auch für Social Media?
- Muss ich meine Privatadresse veröffentlichen?
- Tipp für Gründer aus der Region Ulm
- Die häufigsten Fehler beim Impressum
- Checkliste: Ist dein Impressum vollständig und gut erreichbar?
- Häufige Fragen
- Fazit: Einmal sorgfältig einrichten, regelmäßig aktuell halten

