Online Marketing

  • Mit Online Marketing können Sie Neukunden gewinnen, die Kundenbindung stärken, Umsatz & Gewinn steigern, Ihre Markenbekanntheit steigern oder potenzielle Mitarbeitende gewinnen. Ob Onlineshop, Newsletter, E-Mail Marketing, Social Media, Suchmaschinenmarketing, Leadmanagement – dazu noch komplizierte Themen wie Datensicherheit, Datenschutz und Analysen: viele Unternehmer wissen gar nicht, wo sie anfangen sollen!


    Als zentraler Ansprechpartner für Digitalisierungsfragen in der Region Ulm, Alb-Donau, Biberach & Neu-Ulm sind wir für Sie da!

     

Aktuelles

aus dem Bereich Online Marketing

  • Mit einem Unternehmensaccount Musik auf Social Media nutzen (27.04.2023)

    Musik ist ein wichtiger Bestandteil von Instagram-Beiträgen, Reels und Storys. Doch wer urheberrechtlich geschützte Musik aus der internen Musikbibliothek von Instagram nutzt, bewegt sich auf dünnem Eis. Die Musikrichtlinien von Instagram verbieten die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht-private Zwecke, es sei denn, man hat entsprechende Lizenzen erworben. Abmahnungen von Musikverlagen sind daher keine Seltenheit, insbesondere bei kleinen Unternehmen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich an die Nutzungsbedingungen halten und gegebenenfalls Lizenzen erwerben.


    Es ist jedoch wichtig, die Nutzungsbedingungen genau zu beachten und die korrekten Angaben zum Urheber zu machen, um Abmahnungen zu vermeiden. Im Falle einer Abmahnung können hohe Schadenersatzforderungen, Anwaltskosten und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung drohen. Es ist daher ratsam, im Zweifelsfall einen Anwalt zu konsultieren.

    Darüber hinaus sollte man bei der Verwendung von Musik aus Online-Bibliotheken immer die Nutzungsbedingungen sorgfältig lesen und prüfen, ob die gewünschte Verwendung erlaubt ist. Oft gibt es Einschränkungen wie eine Begrenzung der Nutzungsdauer oder eine Beschränkung auf bestimmte Plattformen.

     

    Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentation der Nutzung. Es ist ratsam, sich abzusichern, indem man beispielsweise Screenshots von den Lizenzvereinbarungen oder Quittungen über die gezahlten Gebühren aufbewahrt. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung kann man damit nachweisen, dass man die Musik rechtmäßig erworben hat und somit vor möglichen Schadensersatzforderungen geschützt ist.

     

    Es gibt verschiedene Schnittprogramme, die eine Musikbibliothek anbieten. Einige Beispiele sind:
    1. Adobe Premiere Pro: Eine professionelle Videobearbeitungssoftware.
    2. Final Cut Pro: Ein professionelles Schnittprogramm für Apple-Computer.
    3. iMovie: Eine kostenlose Videobearbeitungssoftware für Apple-Computer.
    4. CapCut:  Eine Video-Bearbeitungs-App, die es Benutzern ermöglicht, professionelle Videos auf ihren mobilen Geräten zu erstellen.
    5. InShot: Eine kostenlose Bild- und Videobarbeitungsapp für iOS und Android.

     

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch bei diesen Programmen die Nutzungsbedingungen genau geprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass die Musik für gewerbliche Zwecke verwendet werden darf. Es ist auch ratsam, die Quelle der Musik in den Beiträgen zu kennzeichnen, um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

     

    Quellen / Mehr Informationen zur Nutzung von Musik auf Social Media: 

    • Instagram: @iksontellyourstory

    • Instagram: @community_creator_music​​​​​​
    • https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/musik-instagram-urheberrecht-abmahnung-273624/
    • https://www.wbs.legal/medienrecht/wann-duerfen-unternehmen-musik-auf-instagram-und-co-nutzen-65089/
    • https://www.youtube.com/watch?v=l3yQ_i_-yVM

    • https://www.medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien/freie-musik/

     

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir KEINE Rechtsberatung anbieten. Der Inhalt dieses Beitrags dient lediglich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für IT-Recht.
     

Eine kurze Online Marketing-Übersicht

  • Website

    Eine digitale Plattform, auf der Unternehmen Informationen oder Dienstleistungen bereitstellen und über das Internet erreichbar sind.

  • Onlineshop

    Eine Art von Website, die es Kunden ermöglicht, Produkte oder Dienstleistungen online zu kaufen und zu bezahlen.

  • Social Media

    Online-Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok, die Menschen miteinander verbinden und es Unternehmen ermöglichen, ihre Marke und Produkte zu bewerben.

  • Newsletter

    Eine regelmäßige E-Mail, die an eine Liste von Abonnenten gesendet wird und Informationen über ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen enthält.

  • SEO

    Der Prozess, um eine Website oder Inhalte so zu optimieren, dass sie in den Suchmaschinenergebnissen höher erscheinen und dadurch mehr organischen Traffic generieren.

  • SEA

    Das Schalten von bezahlten Anzeigen in Suchmaschinen, um mehr Traffic auf eine Website zu generieren und potenzielle Kunden zu erreichen.

  • Influencer

    Personen mit einer großen Online-Reichweite, die als Meinungsmacher gelten und daher von Unternehmen genutzt werden, um deren Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.

  • Marktplätze

    Online-Plattformen wie Amazon oder Etsy, auf denen Unternehmen ihre Produkte anbieten können, um eine größere Zielgruppe zu erreichen.

  • Content-Marketing

    Eine Marketingstrategie, bei der Unternehmen wertvolle Inhalte produzieren, die potenzielle Kunden ansprechen und informieren sollen, um Vertrauen und Markenbekanntheit aufzubauen.

Häufig gestellte Fragen

zum Online Marketing

  • Warum ist Online Marketing so wichtig für mich als Unternehmen?

    Wer heutzutage als Unternehmen online nicht auffindbar ist, den gibt es für viele Kunden gar nicht mehr. Gerade jetzt im digitalen Zeitalter, ist die Nutzung des Internets über alle Altersstufen hinweg enorm gestiegen. Kunden recherchieren online über Produkte, vergleichen Preise und bestellen auch immer häufiger im Netz. Diese Entwicklung ist nicht mehr aufzuhalten, sodass es insbesondere für kleine und mittelständische Firmen immer wichtiger wird, im Internet präsent zu sein.

    Worauf muss ich im Online Marketing rechtlich achten?

    Im Online Marketing gibt es viele Fallstricke, auf die man als Unternehmen achten muss. Neben der inzwischen oft genannten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen auch die Vorschriften vieler anderer Gesetze eingehalten werden. Sofern man einen (Online-)Versandhandel betreibt, zum Beispiel auch das Fernabsatzgesetz. Hinzu kommen allgemeine Informationspflichten wie das Impressum, eine eigene Datenschutzerklärung und gegebenenfalls die AGB des Unternehmens. Online gibt es dafür diverse Generatoren, bei denen man sich diese Informationen erstellen lassen kann. Aber auch hier muss schon aufgepasst werden, ob es für die generierten Texte Lizenzvereinbarungen gibt und ob gegen das Urheberecht verstoßen wird. Wir vom Digitalisierungszentrum geben Ihnen keine Rechtsberatung. Eine individuelle, rechtsgültige Auskunft gibt Ihnen im Normalfall ein fachkundiger Anwalt für IT-Recht.

    Wie werde ich durch Online Marketing schnell bekannt?

    „Online Marketing ist ein Marathon, kein Sprint“

    Natürlich gibt es Beispiele für Unternehmen, die über Online Marketing sehr schnell viral gegangen und bekannt geworden sind. Dies ist aber eher die Ausnahme. Vielen Firmen vergeht schnell die Lust, wenn sich nicht schon früh Erfolge abzeichnen. Genau dann passiert aber der größte Fehler: Facebook-Fanpages oder Unternehmensblogs liegen brach und die letzte Veröffentlichung auf Instagram liegt 6 Monate zurück. Im schlimmsten Fall finden potenzielle Kunden veraltete oder widersprüchliche Aussagen. Das kann abschreckend wirken und vergrault Kunden.

  • Nur wer als Unternehmer die Digitalisierung als Chance wahrnimmt, bleibt wettbewerbsfähig.

     

    Wir, die Experten vom Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach beraten unabhängig, individuell und kostenlos 

Ihre Ansprechpartnerin:

  • Vanessa Sclafani

    Fachberaterin Online Marketing

    0731 / 72557526

    0173 / 3703771

    v.sclafani@dz-uab.de

Veranstaltungen

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Social Media für Unternehmen – der leichte Einstieg

21 Februar 2024

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